Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren: Zutritt nur mit FFP2-Mundschutz!
(Kinder von 6 - 12 Jahren OP-Maskenpflicht)
Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren: Zutritt nur mit FFP2-Mundschutz!
(Kinder von 6 - 12 Jahren OP-Maskenpflicht)
Untersuchungen ergaben, dass die empfohlenen Standardimpfungen in Deutschland zum Teil nur mit erheblicher Zeitverzögerung umgesetzt werden. Dies ist insbesondere bei den Impfungen im 1. und 2. Lebensjahr von erheblicher Bedeutung, da mit nachlassendem Nestschutz bei verzögertem Impfbeginn eine Immunitätslücke besteht. Häufiger Grund für diesen verzögerten Impfbeginn sind Infektionen, meist Virusinfekte der oberen Luftwege. Die Erfahrung in der Praxis zeigt, dass Kinder wegen Atemwegsinfekten, v.a. im Winterhalbjahr, Impfungen häufig verzögert erhalten.
Eine Infektionskrankheit darf als banal angesehen werden, wenn folgende 3 Kriterien erfüllt sind:
Empfehlung der STIKO:
Wird die Impfung aus anderen Gründen dennoch verschoben, sollte der Aufschub so gering wie möglich sein, d.h. die erneute Beurteilung der Impffähigkeit sollte, wenn möglich, bereits nach 2-3 Tagen erfolgen.