Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren: Zutritt nur mit FFP2-Mundschutz!
(Kinder von 6 - 12 Jahren OP-Maskenpflicht)
Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren: Zutritt nur mit FFP2-Mundschutz!
(Kinder von 6 - 12 Jahren OP-Maskenpflicht)
Das Umweltbundesamt warnt vor Babyschwimmen für allergiegefährdete Kinder. Aktuelle Studien belegten einen Zusammenhang der Atemwegserkrankung Asthma und anderen chronischen Erkrankungen mit dem Schwimmen in gechlortem Wasser, teilte das Umweltbundesamt mit. Für einige Kinder kann das das Desinfektionsmittel Chlor im Schwimmbad gesundheitliche Probleme bereiten. Kinder unter zwei Jahren, in deren Familien gehäuft Allergien auftreten, sollten deswegen vom Babyschwimmen Abstand nehmen.
Babytauchen
Das Untertauchen beim Babyschwimmen ist gefährlich. Selbst gesunde Säuglinge können Wasser in die Lunge bekommen, d. h. aspirieren. Der im Mutterleib noch vorhandene Atemschutzreflex bzw. sogenannte "Tauchreflex" schwächt sich bereits wenige Wochen nach Geburt ab. Der Atemschutzreflex sorgt zwar bis zu einem gewissen Grad dafür, dass kein Wasser in die Atemwege gelangt, er schützt aber nicht vor dem Ertrinken. Seien Sie sich über die potentiellen Gefahren bewusst.