Individuelle Gesundheitsleistungen

IGeL - Individuelle Gesundheitsleistungen:

Dies sind sinnvolle Leistungen, die über das medizinisch unbedingt notwendige Maß hinausgehen und daher außerhalb der Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht und abgerechnet werden, d. h. die Kosten hierfür müssen von Ihnen selbst übernommen werden.

Wenn Sie eine individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen, erhalten Sie von uns nach Abschluss der Behandlung eine detaillierte Privatrechnung. Manche Krankenkassen stehen einer Reihe von IGeL-Leistungen sehr aufgeschlossen gegenüber und kommen im Einzelfall sogar für die Kosten auf. Es lohnt sich also immer, vor Beginn einer Behandlung bei der Krankenversicherung Auskünfte einzuholen.

Die individuellen Gesundheitsleistungen geben Ihnen die Möglichkeit, eine optimale medizinische Vorsorge in Anspruch zu nehmen. Wir konzentrieren uns dabei auf die nach unserer Einschätzung medizinisch sinnvollen Angebote.

Sollten Sie Fragen zu unseren IGeL Leistungen haben, beraten wir Sie gern. Das Praxispersonal und die Ärzte stehen Ihnen für weitere Informationen gern zur Verfügung!

Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden:

  • Kindergarten-Aufnahmeuntersuchung
  • zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (U10, U11, J2)
  • Zusatzimpfungen
  • Sonographie der Nieren bei der U4
  • Sehtest ab den 5. Lebensmonat - PLUSOPTIX Amblyopiescreening
  • Atteste für Schule und Kindergarten
  • Sporttauglichkeitsuntersuchungen
  • Reiseberatung und -impfung
  • Laboruntersuchungen auf Wunsch
  • Corona Antigen-Schnelltest auf Wunsch
  • Abstrich für Corona PCR im Labor auf Wunsch